Wo bleibt der Ehrgeiz bei der Armutsbekämpfung?

In der Schweiz sind rund 722’000 Personen von Armut betroffen, darunter 133’000 Kinder. 15,5% der Schweizer Bevölkerung ist armutsgefährdet. Damit steht die Schweiz im europäischen Vergleich nicht besonders gut da, ist doch die Armutsgefährdungsquote in einigen Ländern wie beispielsweise Österreich oder Frankreich tiefer. Wer in der Schweiz als arm gilt, muss mit sehr wenig Geld auskommen. Die Armutsgrenze liegt bei einer Einzelperson bei 2279 Franken pro Monat, bei einer vierköpfigen Familie bei 3’963 Franken. Bereits bei einer geringfügigen Erhöhung der heute geltenden Armutsgrenze würde sich die Armutsquote gemäss der kürzlich erschienenen Studie «Schätzung der Zahl der Menschen in finanziell schwierigen Lebenslagen» verdoppeln. Von finanziellen Schwierigkeiten besonders häufig betroffen sind Einelternhaushalte, ausländische Personen, Personen ohne Arbeit und Personen ohne nachobligatorische Ausbildung.

Seit 2014 bekämpft der Bund Armut in der Schweiz im Rahmen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut, das noch bis Ende 2024 läuft. Obwohl jede zwölfte Person in der Schweiz arm ist, scheint der Bund keinen Anlass zu sehen, sein Engagement gegen Armut zu intensivieren. Auf parlamentarische Vorstösse, die zusätzliche Massnahmen zur Reduktion der Armut verlangen, reagierte der Bundesrat in den letzten Jahren eher ablehnend, beispielsweise auf das Postulat 19.3954 Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention und die Motion 19.3953 Regelmässiges Monitoring der Armutssituation in der Schweiz. Und noch ganz offen scheint die Frage, ob sich der Bund nach Abschluss des Nationalen Programms überhaupt noch in die Praxis der Armutsprävention und -bekämpfung einbringen will, vgl. Bericht zum Postulat 19.3954, S. IV.

Die Ursachen für Armut sind in strukturellen Rahmenbedingungen, Lücken im System der sozialen Sicherheit und in fehlender Chancengleichheit zu verorten. Dazu gehören u.a. teure familienergänzende Kinderbetreuungsangebote, fehlende Mindestlöhne, die Verknüpfung von Aufenthaltsfragen mit Sozialhilfe und der Spardruck in den Sozialversicherungen. Ein wohlhabendes Land wie die Schweiz sollte es in Kenntnis der Armutsgründe schaffen, Armut weitgehend zu beseitigen mit Massnahmen, die in verschiedensten Bereichen ansetzen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Es braucht beispielsweise einen verbesserten Zugang zu Nachholbildung, eine Modernisierung des Systems der Sozialen Sicherheit mit Fokus auf armutsgefährdete Gruppen, das Verhindern des Nichtbezugs von Sozialhilfe und Integrationsmassnahmen für Zugewanderte. Vor allem aber braucht es den politischen Willen und den gesellschaftlichen Konsens dafür, eine Schweiz ohne Armut zu schaffen.

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    Staat und Wirtschaft werden oft als Konkurrenten dargestellt. Doch beide brauchen einander und wir brauchen beides: einen starken Staat und eine prosperierende Wirtschaft! Als Nationalrätin setze ich mich dafür ein, dass Staat und Wirtschaft die Verantwortung dafür teilen, dass die Bevölkerung gut und selbstbestimmt leben kann. Der Staat soll Anreize für die Wirtschaft setzen, sich sozial und ökologisch zu engagieren. Die Wirtschaft ist aufgefordert, Krippen anzubieten, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen, junge Menschen auszubilden, Teilzeitstellen zu schaffen, Stellen für sozial Schwächere anzubieten und Personen mit einem Handicap zu beschäftigen. Und zwar so, dass es für alle Beteiligten Sinn macht. Hier geht es zu meiner beruflichen Tätigkeit, der Einzelfirma FERI Mit-Wirkung.

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