Massnahmen zur Armutsprävention

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Wie ich bereits bei der vorherigen Motion zu den bedarfsabhängigen Familienzulagen ausgeführt habe, sind die Armutszahlen in der Schweiz seit 2014 steigend und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht. Jede achte Person in unserem Land ist von Armut betroffen oder bedroht, das ist ein unhaltbarer Zustand. Noch vor rund zehn Jahren musste dafür gekämpft werden, dass die Armutsproblematik in der Schweiz überhaupt anerkannt wird. Heute sind wir glücklicherweise einen Schritt weiter und können uns um die konkrete Problemlösung kümmern.

Die Schwierigkeit in der Armutspolitik liegt darin, dass es nicht das eine Gesetz gibt, welches die Armut in der Schweiz wegzaubern wird. Verschiedene Themenfelder kommen zusammen und diese sind zudem auf allen politischen Ebenen, sprich Bund, Kantone und Gemeinden angesiedelt. Es geht zum Beispiel um eine würdige Arbeit mit existenzsichernden Löhnen oder um einen schrankenlosen Zugang zu Nachholbildungen, Weiterbildungen und Umschulungen. Wir brauchen flächendeckend gute und bezahlbare Angebote an familienergänzender Kinderbetreuung, tiefere Gesundheitskosten, bezahlbaren Wohnraum und zudem auch Unterstützungsleistungen, für jene Menschen, die trotz allem mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgrenze ihren Alltag bestreiten müssen.

Die Armutsbekämpfung und die damit verbundene Soziale Sicherheit für alle Menschen in der Schweiz sind nicht einfach ein frommer Wunsch, sondern in der Bundesverfassung in mehreren Artikeln, unteranderem Artikel 41 (Sozialziele), verankert. Klar, es sind auch die Kantone mit in der Verantwortung. Aber sie wissen alle was passiert, wenn die Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt sind… nichts oder zu wenig.

Wollen wir in der Armutsprävention tatsächlich vorwärtskommen dann ist es sinnvoll, dass der Bund als grösster Player das Heft in die Hand nimmt. Mit der Annahme der Motion 19.3953 „Regelmässiges Monitoring der Armutssituation“ ist nun mindestens garantiert, dass wir ab 2025 ein regelmässiges Monitoring der Armutssituation in der Schweiz haben werden. Mit meinem Postulat biete ich dem Bundesrat die Chance, dass er mittels Berichtes aufzeigt, wie die Armutsprävention in der Schweiz vorangetrieben werden kann. Ein Bericht in dem zudem aufgezeigt wird, in welchen Themen der Bund den Lead übernehmen kann und in welchen Bereichen die Kantone stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Dies wäre eine ideale Ergänzung zum geplanten Armutsmonitoring und auch eine wichtige Grundlage für die Arbeit der nationalen Plattform gegen Armut. Die Plattform, welche gemäss Bundesratsberichtes in Erfüllung des Postulates 19.3954, auf die Praxis ausgerichtet ist. Ich zitiere: Die Plattform unterstützt Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung armutspolitischer Empfehlungen, generiert handlungsbezogenes Knowhow in ausgewählten Themengebieten und fördert die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch unter den Akteuren der Armutsprävention. Sie bildet zudem das Bindeglied zur Politik, indem sie in der Steuerung und in der Umsetzung die Anliegen der zentralen Akteure aus Bund, Kantonen und der Zivilgesellschaft berücksichtigt. Diese Aktivitäten des Bundes sind übrigens vorderhand bis Ende 2024 befristet.

Anstatt nun einfach bis zum ersten Monitoringbericht und bis zum Abschlussbericht der nationalen Plattform gegen Armut weitere Jahre ins Land ziehen zu lassen, sollten wir unsere Verantwortung wahrnehmen und proaktiv in den Handlungsmodus übergehen.

Abstimmung: Das Postulat wurde leider vom Nationalrat abgelehnt

  • FERI Mit-Wirkung

    Staat und Wirtschaft werden oft als Konkurrenten dargestellt. Doch beide brauchen einander und wir brauchen beides: einen starken Staat und eine prosperierende Wirtschaft! Als Nationalrätin setze ich mich dafür ein, dass Staat und Wirtschaft die Verantwortung dafür teilen, dass die Bevölkerung gut und selbstbestimmt leben kann. Der Staat soll Anreize für die Wirtschaft setzen, sich sozial und ökologisch zu engagieren. Die Wirtschaft ist aufgefordert, Krippen anzubieten, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen, junge Menschen auszubilden, Teilzeitstellen zu schaffen, Stellen für sozial Schwächere anzubieten und Personen mit einem Handicap zu beschäftigen. Und zwar so, dass es für alle Beteiligten Sinn macht. Hier geht es zu meiner beruflichen Tätigkeit, der Einzelfirma FERI Mit-Wirkung.

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